Am 8. Juli 2022 gab das indische Handels- und Industrieministerium eine Erklärung heraus, in der es erklärte, dass es das am 13. Juni 2022 vom Finanzministerium herausgegebene Office Memorandum erhalten habe und dass das Finanzministerium dessen Ursprung in China oder dessen Einfuhr aus China am 14. März 2022 nicht akzeptiere. Die endgültige Entscheidung, die Antidumpingmaßnahmen gegen die betroffenen chinesischen Produkte für Aluminiumfolie mit einer Dicke von 5,5 Mikrometern bis 80 Mikrometern (Aluminiumfolie 5,5 Mikrometer bis 80 Mikrometer) aufzuheben, wurde getroffen.
Am 15. Dezember 2015 leitete das indische Handels- und Industrieministerium eine Antidumpinguntersuchung zu Aluminiumfolien mit Ursprung in oder Import aus China ein. Am 16. Mai 2017 erließ das indische Finanzministerium das Rundschreiben Nr. 23/2017-Zoll (ADD) und beschloss, auf die betroffenen chinesischen Produkte für einen Zeitraum von fünf Jahren, gültig bis zum 15. Mai 2022 (jetzt verlängert bis 15. Juni 2009), Antidumpingzölle zu erheben. Am 16. September 2021 leitete das indische Handels- und Industrieministerium eine zweite Antidumpinguntersuchung im Rahmen einer Sunset-Review zu Aluminiumfolien mit einer Dicke von 5,5 bis 80 Mikrometern mit Ursprung in oder Import aus China ein. Am 14. März 2022 traf das indische Ministerium für Handel und Industrie eine endgültige positive Entscheidung über die Sunset-Überprüfung des Falles und schlug vor, dass weiterhin Antidumpingzölle erhoben werden sollten auf Hersteller von Aluminiumprofilen in China in den Fall verwickelt.
Von der Besteuerung ausgenommen sind: Aluminiumlaminate, ultraleichte Folien zur Dünnschichtkonversion, Folienverbunde, Folien für Kondensatoren mit einer Breite von 5 Mikrometern, geätzte oder geformte Folien, Aluminiumverbundplatten, plattierte Folien, Folien für Bierflaschen, Aluminiumfolien aus Mangan-Silizium-Legierungen und/oder plattierte Al-Mn-Si-Legierungen, Folienbänder und vorlackierte Folien.
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